Gesetzliche Vorschrift gemäß ADR/RID Abschnitt 5.3.1 in Verbindung mit der GGVSE
-Patentierte Neuentwicklung-
Die Gefahrzettelbox besteht aus einer Grundplatte an der bis zu 4 Trägerplatten, welche zur Aufnahme der
Gefahrzettel dienen, befestigt werden können.
Die Grundplatte und die Trägerplatten sind aus eloxiertem Aluminium gefertigt. Die Gefahrzettel, welche im Siebdruckverfahren bedruckt sind, bestehen aus selbstklebender, witterungsbeständiger
PVC-Folie.
Die Neuentwicklung erlaubt das Mitführen und Wechseln der Gefahrzettel, wobei die Gefahrzettel immer, also auch während des Wechselvorganges, fest mit dem Fahrzeug verbunden bleiben. Dies wird über
ein neu entwickeltes Drehscharnier ermöglicht, welches die Trägerplatte mit der Grundplatte an deren Ecken verbindet.
Zum Wechseln der Gefahrzettel wird der in der Mitte der Grundplatte angebrachte Drehwirbel geöffnet, die Trägerplatten werden zur Seite weggeklappt und der gewünschte Gefahrzettel (oder die neutrale
Fläche) wird durch Drehen nach vorne gebracht. Nach dem Einklappen der Trägerplatten wird der Drehwirbel geschlossen und der gewünschte Gefahrzettel angezeigt. Dieser Wechselvorgang ist denkbar
einfach und leicht durchzuführen.
Gefahrzettelbox mit einer
Trägerplatte GFZ 10801/1
und einem Gefahrzettel der Klassen 1 bis 9
Gefahrzettelbox mit zwei
Trägerplatten GFZ 10802/2
und zwei Gefahrzettel der Klassen 1 bis 9
Gefahrzettelbox mit zwei
Trägerplatten GFZ 10802/3
und drei Gefahrzettel der Klassen 1 bis 9
Gefahrzettelbox mit drei Trägerplatten
GFZ 10803/4
und vier Gefahrzettel der Klassen
1 bis 9
Gefahrzettelbox mit drei Trägerplatten
GFZ 10803/5
und fünf Gefahrzettel der Klassen
1 bis 9
Gefahrzettelbox mit vier
Trägerplatten GFZ 10804/6
und sechs Gefahrzettel der
Klassen 1 bis 9
Gefahrzettelbox mit vier
Trägerplatten GFZ 10804/7
und sieben Gefahrzettel der
Klassen 1 bis 9